Dekret und Dienstalter

Mutterschaftsurlaub — das ist der Zeitraumwird allen Müttern zur Verfügung gestellt, in der sie ein Kind austragen und zur Welt bringen und sich um das Baby kümmern können, bis es in den Kindergarten geht. Darüber hinaus wird dieser Urlaub vom Arbeitgeber durch Sonderbeiträge finanziert.ob der Mutterschaftsurlaub in der Dienstzeit enthalten istDer Mutterschaftsurlaub ist vollständig in die allgemeine Dienstzeit eingerechnet, teilweise auch in die fortlaufende Dienstzeit. Foto: Getty Sie müssen verstehen, dass der Mutterschaftsurlaub im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht:

  • Die Mutterschaftsverordnung, die 140 Tage dauert. Bei Komplikationen oder Mehrlingsschwangerschaften kann diese Zeitspanne auf 194 Tage verlängert werden.
  • Lassen Sie sich für das Baby kümmern, bis er das Alter von eineinhalb Jahren erreicht.

Während des Mutterschaftsurlaubs für eine FrauDer Krankenstand wird vom Arbeitgeber gewährt und bezahlt. Da die Beiträge an die Pensionskasse laufend abgezogen werden, wird dieser Zeitraum in die Dienstzeit eingerechnet. Auch der Mutterschaftsurlaub zur Betreuung eines Babys bis zum Alter von eineinhalb Jahren wird in die allgemeine Dienstzeit eingerechnet. Es gibt jedoch den Hinweis, dass eine Frau ihr ganzes Leben lang Anspruch auf 6 Jahre solchen Urlaub hat. Das heißt, sie kann für vier Kinder eineinhalb Jahre auskommen.

Dekret und kontinuierliche Erfahrung

Frauen, die vorzeitig in Rente gehen wollenAbhängig von der Dienstzeit ist es ebenso wichtig herauszufinden, ob der Mutterschaftsurlaub in die ununterbrochene, also Versicherungszeit, eingerechnet wird. Und um die Antwort auf diese Frage herauszufinden, lohnt es sich, das Konzept selbst zu verstehen. Der Versicherungszeitraum ist der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber monatliche Beiträge in Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers auf ein persönliches Konto im Rentenversicherungssystem eingezahlt hat. Daher muss der Mutterschaftsurlaub in die Versicherungszeit einbezogen werden. Denn zu diesem Zeitpunkt erhält die Pensionskasse ihre Beiträge. Der Mutterschaftsurlaub zur Betreuung eines Babys im Alter von bis zu eineinhalb und bis zu drei Jahren ist jedoch nicht in der Versicherungsdauer enthalten. Obwohl es eine kleine Ausnahme gibt — ein solcher Urlaub gilt als Jahr mit besonderer Erfahrung, wenn er vor dem 10.06.1992 erfolgte. Der Rest sollte den Berufseinstieg nicht verzögern, denn dadurch wird das besondere Erlebnis nicht gesteigert. Laut Gesetz kann eine Frau bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes im Mutterschaftsurlaub sein. Dieser Zeitraum wird jedoch nicht vollständig auf die Dienstzeit angerechnet. Mütter, die vorzeitig in Rente gehen wollen, sollten besonders vorsichtig sein. Schließlich umfasst die Versicherungsdauer nur den Mutterschaftsurlaub im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.

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